Quelle:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,347123,00.htmlIm Kampf gegen den Rechtsextremismus wird das Versammlungsrecht in Deutschland verschärft. Der Bundesrat stimmte in Berlin dem entsprechenden Gesetz erwartungsgemäß zu. Damit können die Neuregelungen noch vor dem 60. Jahrestag des Kriegsendes am 8. Mai in Kraft treten.
Berlin - Ziel der Änderungen im Straf- und Versammlungsgesetz ist es, Aufmärsche rechtsextremistischer Gruppierungen wie der NPD an Gedenkorten für NS-Opfer zu unterbinden. Danach können künftig Versammlungen an historisch herausragenden Gedenkstätten verboten werden, wenn die Würde der Opfer beeinträchtigt würde. Die Orte sollen die Länder durch Landesgesetze festlegen. Ausnahme ist das Holocaust-Mahnmal in Berlin, dessen Schutz im Bundesgesetz verankert wird.
Im Strafgesetzbuch soll ferner der Volksverhetzungsparagraf verschärft werden. Bisher ist nur das Leugnen des Holocaust strafbar. Künftig soll mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldbuße bestraft werden, wer öffentlich "die nationalsozialistische Gewalt und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt" und damit die Würde der Opfer verletzt.
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Was ist mit der linken Fraktion? Deutschland schafft es einfach nicht mit seiner Vergangenheit umzugehen. Rechts = böse und Links = gut. Einfach und vor allem absoluter Blödsinn!
Frank.